Fragen zu unseren Fassbieren?
Fragen zu unseren Fassbieren?
Unser Online-Angebot richtet sich an gewerbliche Kunden. Nachfolgend finden Sie unsere AGB.
§1 Geltung der Bedingung
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.
Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheins, der von der
Verkäuferin, deren Vertreter oder des von Ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird,
spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer
sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der
Schriftform.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Tage gebunden. Die
Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen (E-Mail, Telefax) Bestätigung des Verkäufers. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt der Verkäufer nicht
binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt diese Bestätigung als
erteilt.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum
Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen,
technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich,
soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§3 Preise/Zahlungen
1. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer
Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muß.
2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Verkäuferin an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
3. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin genannten Preise
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich berechnet.
4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ab Lager Landau. Auf Wunsch
des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware, Kosten für Transport- und
Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers (siehe auch §4 und §7 AGB).
5. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Verkäufers sonst keine
fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
6. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf
der Zustimmung der Verkäuferin; Diskont, Wechselspesen und -kosten trägt der Käufer.
7. Bei Zahlungsverzug des Verkäufers ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen mit 4%
p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher
oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin eine Belastung mit einem höheren
Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
8. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug,
Scheck- oder Wechselprotest, ist die Verkäuferin berechtigt, weitere Lieferungen nur
gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundeten -
Rechnungsbeträge werden sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber
hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9. Rechnungen der Verkäuferin gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
10. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus
sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von
Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der Verkäuferin anerkannt und
zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen
des Käufers legt die Verkäuferin fest, welche Forderungen durch die Zahlung des
Käufers erfüllt sind.
12. Lieferung erfolgt grundsätzlich per Nachname, insofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
§4 Versand
1. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese von ihm nicht ausdrücklich
bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch die Verkäuferin nach billigem Ermessen.
Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf Kosten und
Gefahr des Käufers.
§5 Verpackung
1. Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, berechnen wir
anteilige Verpackungskosten.
§6 Lieferung- und Leistungszeit
1. Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin ausdrücklich als
voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.
2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw. auch wenn
sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die
Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Sofern sich die Verkäuferin wegen Nichteinhaltung verbindlicher, zugesagter Fristen und
Termine im Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers
ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der
Verkäuferin, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.
5. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§7 Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager
verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich wird, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige
Schäden sofort mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie
der Verkäuferin anzuzeigen (vergl. §60 ADSp).
§8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent, die der Verkäuferin aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder
künftig zustehen, werden der Verkäuferin die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf
Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderung nachhaltig um
mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets
für die Verkäuferin als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Sie. Erlischt das (Mit-
)Eigentum der Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
(Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf
die Verkäuferin übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der Verkäuferin
unentgeltlich. Ware, an der der Verkäuferin (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die
Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die
Verkäuferin abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung um im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer
verpflichtet sich, der Verkäuferin nach erfolgtem Widerruf der Einzugsermächtigung über
alle offenen Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstanden
sind, Auskünfte zu erteilen (Betrag/ Fälligkeit/ Schuldner). Der Käufer verpflichtet sich,
die Auskunftsverpflichtung binnen 10 Tagen ab Zugang der Aufforderung durch die
Verkäuferin zu erfüllen. Bei Verletzung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der
Auskunftsverpflichtung durch den Käufer wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der
zu diesem Zeitpunkt offenen Kaufpreisforderungen der Verkäuferin verwirkt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der
Verkäuferin hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und
Schäden trägt der Käufer.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die
Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt -
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
6. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen
oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur
Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die
Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.
7. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und
der Verkäuferin auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle
Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware
gelten hierdurch als an die Verkäuferin abgetreten.
§9 Gewährleistung
1. Die Verkäuferin gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind. Es gilt die gesetzliche Regelung. Die Gewährleistungsfrist beginnt
mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen der Verkäuferin nicht
befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so
entfällt jede Gewährleistung.
2. Der Käufer muß der Verkäuferin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem
Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen ( Transportschäden siehe
§7 AGB).
3. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur
Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an die Verkäuferin zu senden. Erfolgt eine
Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an die Verkäuferin durch den Käufer
selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch an den Ersatz der defekten Teile.
4. Anstatt Reparatur kann nach Wahl der Verkäuferin auch ein Austausch der mangelhaften
Ware gegen solche gleicher Art und Güte erfolgen.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
7. Verschleißteile und Leuchtmittel fallen nicht unter diese Gewährleistung.
8. Nach erfolgter Reparatur sind die Geräte innerhalb von 3 Monaten abzuholen. Nach
Ablauf dieser Frist gehen die Geräte in das Eigentum des Reparierenden über.
§10 Allgemeine Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden
bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§10 Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäuferin und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Landau ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.